Grüner Erfolg in Neukölln – Verbot von Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten ist rechtmäßig

Das Berliner Verwaltungsgericht stärkt das Neuköllner Bezirksamt im Einsatz für bezahlbaren Wohnraum. Die Klage eines Eigentümers gegen die Untersagung von „Wohnen auf Zeit“ wurde zurückgewiesen. Damit bestätigt das Gericht: In Milieuschutzgebieten können Bezirke gegen die Umwandlung regulärer Mietwohnungen in befristete Vermietungsmodelle vorgehen.

„Das Urteil ist eine klare Ansage an Eigentümer*innen, die mit immer neuen Geschäftsmodellen den Milieuschutz aushebeln wollen. Wohnraum darf nicht aus dem regulären Mietmarkt verschwinden, nur weil sich mit Zeitvermietung mehr Geld verdienen lässt. Wer versucht, den Milieuschutz zu umgehen, muss mit konsequentem Widerstand rechnen“, sagt Daniela Wannemacher, Kandidatin für das Amt der Bezirksbürgermeisterin.

Im konkreten Fall hatte das Bezirksamt Ende vergangenen Jahres für 15 Wohnungen in einem Haus im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Ganze Wohnungen oder einzelne Zimmer wurden zu überhöhten Preisen ausschließlich befristet vermietet. Dadurch war über die Jahre mehr als die Hälfte der Wohnungen nicht mehr regulär vermietet worden. Das Gericht bestätigte nun die Rechtsauffassung des Bezirksamts.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, erklärt: „Dieses Urteil zeigt: Der Milieuschutz ist kein zahnloser Papiertiger. Es zahlt sich konkret aus, wenn Bezirke wie wir in Neukölln aktiv werden. Zum Schutz von Mieter*innen und für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen gehen wir auch weiter konsequent vor, um Wohnen wieder bezahlbar zu machen.“

In einem weiteren Verfahren geht es um die Rückbauanordnungen für unerlaubte Grundrissänderungen in fünf der 15 Wohnungen, hier steht die Entscheidung noch aus.

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