
Achtung: Dieser Text handelt von sexualisierter Gewalt.
2016 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt gemacht. Mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde das Sexualstrafrecht reformiert und die sexuelle Selbstbestimmung gestärkt. Das war ein Erfolg, für den viele Feminist*innen, Betroffene und zivilgesellschaftliche Organisationen lange gekämpft hatten. Doch zehn Jahre später zeigt sich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Denn Menschen reagieren auf sexualisierte Gewalt nicht immer mit einem klar ausgesprochenen Nein. Viele Betroffene erleben eine Schockstarre. Sie können nicht sprechen, sich nicht bewegen oder aktiv Widerstand leisten. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie zugestimmt haben.
Wie dringend diese Debatte ist, zeigt ein viel diskutierter Fall aus Thüringen. Eine Frau berichtete vor Gericht, dass sie von einem Mann in ein Gebüsch gezogen wurde und aus Angst tat, was er verlangte. Weil kein ausdrückliches Nein nachgewiesen werden konnte, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Für viele Menschen macht dieser Fall deutlich, dass unser Recht den Erfahrungen von Betroffenen nicht ausreichend gerecht wird. Genau hier setzt das „Nur Ja heißt Ja“ Prinzip an. Es stellt nicht die Frage in den Mittelpunkt, ob sich eine Person ausreichend gewehrt hat. Entscheidend ist vielmehr, ob eine freiwillige und eindeutige Zustimmung vorlag.
Auf Bundesebene hat unsere Grüne Abgeordnete Lena Gumnior einen Gesetzentwurf in diesem Sinne eingebracht, und auch auf europäischer Ebene wird über eine stärkere Verankerung des Zustimmungsprinzips diskutiert. Von Neukölln aus werden uns ebenfalls dafür einsetzen, das Prinzip gesetzlich zu verankern.
Wenn 2016 das Jahr von „Nein heißt Nein“ war, dann sollte 2026 das Jahr von „Nur Ja heißt Ja“ werden. Denn sexuelle Selbstbestimmung bedeutet mehr als das Recht, Nein zu sagen. Sie bedeutet auch das Recht, dass nur ein freiwilliges Ja als Zustimmung gilt. Angst ist kein Ja. Schweigen ist kein Ja. Schockstarre ist kein Ja. Nur ein Ja heißt Ja.

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